Auswahl eines Bestattungsunternehmens

 

Empfehlungen und Hinweise
der
Association Française d'Information Funéraire

 

Finanzierung von Bestattungen

 

 

Achtung : Die Informationen bezüglich der gesetzlichen Bestimmungen beziehen sich selbstverständlich auf die französische Gesetzgebung. In anderen Ländern können abweichende Bestimmungen gelten.

 

    Nach einem Todesfall besteht keine Eile : Sie haben alle notwendige Zeit zur Auswahl eines Bestattungsunternehmens

Erdbestattung oder Kremation müssen innerhalb von 6 Werktagen nach dem Todesfall erfolgen, Sonntage und Feiertage nicht mitgerechnet.
Ein Aufschub dieser Frist kann vom Präfekten des "Départements" gewährt werden, in dem sich der Bestattungs-oder Kremationsort befindet.

 

    Bevor Sie sich auf den Weg machen : Stellen Sie den Unternehmen am Telefon folgende 3 Fragen

      1) Die Kosten für Honorare und Leistungen.

      2) Kostenvoranschlag für :
          - einen ausgestatteten* Eichensarg
(bei Beerdigung mit Erdbestattung im Friedhof).
          oder :
          - einen ausgestatteten* Kremationssarg (bei Zeremonie mit Kremation).
          oder :
          - einen ausgestatteten* Zinksarg (bei Überführung ins Ausland, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften).

          (*) : mit Polster, Griffen, Schild, Schrauben, etc.

      3) Die Kosten für Leichenwagen und Sargträger sowie die Anzahl der Träger.

          Im Falle von Transport oder Überführung : erfragen Sie den Kilometerpreis (Hin und Rückweg) oder den Luftfrachtpreis.

WENN EIN UNTERNEHMEN TELEFONISCHE AUSKUNFT VERWEIGERT ODER IHREN FRAGEN AUSWEICHT :
STREICHEN SIE ES VON IHRER LISTE.

Jede ungenaue Kostenstelle verschleiert oft doppelte Fakturierung oder fiktive Leistungen : "Organisation des Gottesdienst oder der Zeremonie", "Gedenkfeier"...

Der obige Fragenkatalog und die Rubrik "Bestattungsunternehmen" erlauben Ihnen eine kritische Beurteilung.
Andere Kosten können noch hinzukommen : Todesanzeigen in der Presse und per Post, Blumenschmuck, Konservierungsmaßnahmen, Leichenhaus, Gedenkstein, Steuern, Gottesdienst, etc.

 

    Bei den Verhandlungen empfiehlt sich die Anwesenheit einer weniger von der Trauer betroffenen Person
      Bitten Sie einen Freund oder Nachbarn, Sie zu begleiten

 

    Das Einsargen wird im Allgemeinen am Sterbeort durchgeführt : Wohnung, Krankenhaus oder Altersheim

Unabhängig vom Sterbeort : niemand kann Sie zwingen, den Verstorbenen nach Hause oder ins Leichenhaus zu bringen.

Eine "Leichenkammer" befindet sich in einer medizinischen Einrichtung, einem Hospiz oder Altersheim.
Sie wird kostenlos zur Verfügung gestellt, wenn der Tod in der Einrichtung eingetreten ist.

Ein "Leichenhaus" ist eine städtische Einrichtung, die von einem Bestattungsunternehmen verwaltet wird.
Der Firmenname ist im Allgemeinen : "Chambre" oder "Salon Funéraire", "Funérarium®", "Maison Funéraire®", "Athanée®" ...
Die Überführung in das und Aufbewahrung im Leichenhaus werden entweder der Familie oder Krankenhaus, Klinik oder Altersheim in Rechnung gestellt.

Lassen Sie sich nicht übervorteilen weil Sie die Rechtslage nicht genau kennen

Wenn eine Behandlungseinrichtung oder ein Altersheim die Leiche nicht behalten will :

- Unterschreiben Sie keine Erlaubnis zum Transport der Leiche ohne Einsargung, wenn auf dieser nicht vermerkt ist:
     "Überführung auf Verlangen des Leiters der Einrichtung, ohne Kosten für die Familie"

- Verweigern Sie die Beauftragung einer Firma für den Transport ohne Einsargung zu einem Leichenhaus

Diese Ratschläge gelten vorbehaltlich Ihrer spezifischen Wünsche

Siehe die Rubrik "Leichenhäuser, Leichenkammern, Überführung".

 

    Zur Klärung der Begriffe und Vermeidung von Irrtümern

Haben dieselbe Bedeutung

- Maître de cérémonie (Zeremonienmeister), 
- Ordonnateur (Bestatter), 
- Monteur de convoi (Organisator des Leichenzugs).
Um die Organisation und die Begleitung der Familie kümmert sich immer ein Mitarbeiter des Bestattungsunternehmens. Dies kann ein Zeremonienmeister oder ein mit dieser Aufgabe betrauter Träger sein. Dies muss im Kostenvoranschlag präzisiert sein!
 

Haben dieselbe Bedeutung

- Soins de thanatopraxie (Thanatopraxie-Maßnahmen),
- Soins de conservation (Konservierungsmaßnahmen),
- Soins somatiques (somatische Maßnahmen),
- Soins de présentation (Präsentationsmaßnahmen),
- Soins IFT
® (I.F.T®.-Maßnahmen).
Diese Praxis bezeichnet die Injektion einer größeren Menge eines Produkts vom Typ Formol, was ungefähr eineinhalb Stunden dauert.
Achtung : es handelt sich keinesfalls um Ankleiden oder Schminken, noch um eine einfache Spritze, wie es oft dargestellt oder stillschweigend angenommen wird.

Konservierungsmaßnahmen sind nicht obligatorisch und können von der Familie nicht verlangt werden.
(außer in wenigen Ausnahmefällen)

Siehe die Rubrik "Thanatopraxie-Maßnahmen, angewandte Techniken, Gesetzgebung"

 

    Auf Ihre Anfrage oder um ein Unternehmen zu beauftragen :
       besteht die Verpflichtung, Ihnen gratis und unverbindlich einen detaillierten Kostenvoranschlag zuzustellen.

Sie sollten sich nicht damit zufriedengeben, dass man Ihnen eine einfachen mündliche Auskunft, einen ungefähren Entwurf oder eine Kostenschätzung auf einer Visitenkarte gibt.
Lassen Sie sich jede Kostenstelle erklären : dieselben Dienstleistungen oder Produkte könnten mehrmals berechnet werden!
Verlangen Sie eine schriftliche Beschreibung des Sarges (Holzart, Stärke, Farbton, Dekor) und des Zubehörs.

Wenn Sie die Bedingungen des Ihnen vorgelegten Kostenvoranschlags akzeptiert haben, wird EIN SCHRIFTLICHER AUFTRAG erstellt :
1) Sie beauftragen dieses Unternehmen und verpflichten sich zur Bezahlung der Rechnung.
2) Jede nachträgliche Abänderung des Auftragszettels muss im Vorhinein auf dem Ihnen vorliegenden Kostenvoranschlag eingetragen werden oder auf einem neuen Kostenvoranschlag aufgeführt sein, der die gesamten Dienstleistungen und Lieferungen umfasst.
 

Von Unternehmen, die einem Neuling als durchaus korrekt erscheinen können, werden oft folgende unseriösen Praktiken angewandt :
 - Doppelte Berechnungen.
 - Überhöhte Kosten für absichtlich vage definierte oder fiktive Dienstleistungen wie :
    Gedenk-Kosten, Organisation der Zeremonie oder des Leichenzugs, Bereitstellung logistischer Mittel, etc.
 - Die Vorlage eines nicht den Bestimmungen entsprechenden Kostenvoranschlags.

Beispiele für Argumente der Bestattungsunternehmen, mit denen die gesetzlichen Vorschriften umgangen werden sollen : 
Wir sind die Profis, wir kümmern uns um alles, es muss sofort gehandelt werden, aus Respekt vor dem Verstorbenen reden wir nich vom Geld, wir stehen trauernden Angehörigen schon seit Generationen bei, etc...

Siehe die Rubriken "Trauernde Angehörige" und "Verurteilungen durch die Kommission gegen unlauteren Wettbewerb ".

 

    Vorsicht vor "Führern" die in manchen Gemeindeverwaltungen ausliegen

Es gibt Absprachen zwischen Gemeindeverwaltungen und Bestattungsunternehmern.

Siehe die Rubrik "Régisseurs et délégataires".

 

    Seit 10. Januar 1998 kann jedes Bestattungsunternehmen mit Anerkennung durch den Präfekten gewählt werden

Die Liste der anerkannten Unternehmen muss öffentlich aushängen
- in Gemeindeverwaltungen,
- im Empfangsbereich von Leichenhäusern oder privaten Leichenkammern,
- in Krematorien,
- in den Leichenkammern der Friedhöfe.
Eine Kopie dieser Liste muss jeder Person auf Verlangen ausgehändigt werden.

Sie können Unternehmen für Bestattung, Thanatopraxiemaßnahmen, Leichentransport und Steinmetze in der Stadt, der Gemeinde und dem "Département" Ihrer Wahl aussuchen.
Schauen Sie auch in die gelben Seiten der Telefonbücher.

Wählen Sie kein Unternehmen, das nicht zur Transparenz bereit ist.
Sehr bekannte Unternehmen werden regelmäßig von der Wettbewerbskommission gerügt.
Kein Supermarkt verwaltet Bestattungs- oder Steinmetzbetriebe.

Siehe die Rubriken
"Information für Angehörige, Erlass vom 11/01/1999", "Information für Angehörige, Erlass vom 9/05/1995", "Rügen durch die Wettbewerbskommission"

 

    Verweigern und melden Sie Empfehlungen eines bestimmten Bestattungsunternehmens durch Beamte oder Angestellte

Nicht erlaubt ist Kundenwerbung zu Hause, auf Straßen und Plätzen, in öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Gebäuden.
Empfehlungen und Kundenwerbungen sind :

  1. Bei Strafe verboten
    - Sechs Monate bis drei Jahre Haft.
    - 915,00 € bis 45735,00 € Geldstrafe.
    - Verlust der bürgerlichen und zivilen Rechte.
    - Verbot der Ausübung eines Amtes oder einer beruflichen Tätigkeit, in deren Rahmen die Gesetzesübertretung begangen wurde.
      

  2. Nicht uneigennützig und oft mit unlauterem Gewinn für die Urheber verbunden.
     

  3. Ursache für Mehrausgaben von mehreren Hundert Euro.

Informieren Sie unsere Organisation über jedes unlautere Vorgehen

 

    Finanzierung der Beerdigung

  • Durch die Bank des Verstorbenen
    Die Beerdigungskosten können aus dem Vermögen des Verstorbenen beglichen werden bis zu einem Höchstbetrag von 3049 €.
    (Article R. 2101 du Code civil, instruction n° 92-67-K1-A3 du 9/06/1992, nor : BUD R 92 00067 J)
      

  • Durch den Notar
    Ein von den Erben erster Ordnung unterzeichnetes Übernahmeersuchen kann verlangt werden.
      

  • Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen
    Lebensversicherung, Sterbeversicherung, Krankenkasse oder Sozialversicherung (für Todesfall einer im Arbeitsprozess befindlichen oder arbeitslosen Person).
      

  • Wenn das Vermögen eines Verstorbenen nicht ausreicht
    Kinder müssen selbst bei Verzicht auf das Erbe für die Begräbniskosten ihrer Eltern aufkommen.
    Diese Kosten stellen eine Unterhaltspflicht dar, die die Kinder je nach ihren finanziellen Möglichkeiten leisten müssen, wenn das Vermögen des verstorbenen Angehörigen nicht ausreicht (Cass. civ. 1, 14 Mai 1992, pourvoi n° 90-18-967)
      

  • Bei "unzureichenden finanziellen Mitteln" des Verstorbenen und seiner Angehörigen
    Der Bürgermeister der Stadt oder Gemeinde des Todesortes übernimmt Kosten und Organisation des Begräbnisses.
    Wenden Sie sich an das Sozialamt der Gemeinde.
       

  • Beauftragung eines Bestattungsunternehmens
    Beim Todesfall auf offener Straße oder im Sinne der öffentlichen Gesundheit kann ein Leichentransportunternehmen beauftragt werden. Bürgermeister oder Staatsanwaltschaft können von den Angehörigen die Rückerstattung der Transportkosten verlangen.
    (Code Général des Collectivités Territoriales, articles L.2212-2, 5° et L.2215-1).

 

Ständig telefonisch erreichbar unter : 00 33 5 46 43 44 12

 

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