Auswahl eines Bestattungsunternehmens
Empfehlungen und Hinweise
der
Association Française d'Information Funéraire
Finanzierung von Bestattungen
Achtung : Die Informationen bezüglich der
gesetzlichen Bestimmungen beziehen sich selbstverständlich auf die französische
Gesetzgebung. In anderen Ländern können abweichende Bestimmungen gelten.
Nach einem Todesfall besteht keine Eile :
Sie haben alle notwendige Zeit zur Auswahl eines Bestattungsunternehmens
Erdbestattung oder Kremation müssen innerhalb von 6 Werktagen
nach dem Todesfall erfolgen, Sonntage und Feiertage nicht mitgerechnet.
Ein Aufschub dieser Frist kann vom Präfekten des "Départements"
gewährt werden, in dem sich der Bestattungs-oder Kremationsort
befindet.
Bevor Sie sich auf den Weg machen
: Stellen Sie den Unternehmen am Telefon folgende 3
Fragen
1) Die Kosten für Honorare und Leistungen.
2) Kostenvoranschlag für :
- einen
ausgestatteten* Eichensarg (bei
Beerdigung mit Erdbestattung im Friedhof).
oder
:
- einen ausgestatteten* Kremationssarg (bei
Zeremonie mit Kremation).
oder :
- einen ausgestatteten*
Zinksarg (bei Überführung ins Ausland, entsprechend
den gesetzlichen Vorschriften).
(*)
: mit Polster, Griffen, Schild, Schrauben, etc.
3) Die
Kosten für Leichenwagen und Sargträger sowie die Anzahl
der Träger.
Im Falle von Transport oder Überführung
: erfragen Sie den Kilometerpreis (Hin und Rückweg)
oder den Luftfrachtpreis.
WENN EIN UNTERNEHMEN
TELEFONISCHE AUSKUNFT VERWEIGERT ODER IHREN FRAGEN AUSWEICHT
:
STREICHEN SIE ES VON IHRER LISTE.
|
Jede ungenaue Kostenstelle
verschleiert oft doppelte Fakturierung oder fiktive Leistungen : "Organisation des Gottesdienst
oder der Zeremonie", "Gedenkfeier"...
Der obige Fragenkatalog und die Rubrik "Bestattungsunternehmen"
erlauben Ihnen eine kritische Beurteilung.
Andere Kosten können noch hinzukommen : Todesanzeigen in der
Presse und per Post, Blumenschmuck, Konservierungsmaßnahmen,
Leichenhaus, Gedenkstein, Steuern, Gottesdienst, etc.
Bei den Verhandlungen empfiehlt sich die Anwesenheit
einer weniger von der Trauer betroffenen Person
Bitten Sie einen Freund oder Nachbarn,
Sie zu begleiten
Das Einsargen wird im Allgemeinen am Sterbeort durchgeführt
: Wohnung, Krankenhaus oder Altersheim
Unabhängig vom Sterbeort :
niemand kann Sie zwingen, den Verstorbenen nach Hause oder ins Leichenhaus
zu bringen.
Eine "Leichenkammer"
befindet sich in einer medizinischen Einrichtung, einem Hospiz oder
Altersheim.
Sie wird kostenlos zur Verfügung gestellt, wenn der Tod in der
Einrichtung eingetreten ist.
Ein "Leichenhaus" ist
eine städtische Einrichtung, die von einem Bestattungsunternehmen
verwaltet wird.
Der Firmenname ist im Allgemeinen : "Chambre" oder "Salon
Funéraire", "Funérarium®", "Maison Funéraire®",
"Athanée®" ...
Die Überführung in das und Aufbewahrung im Leichenhaus werden
entweder der Familie oder Krankenhaus, Klinik oder Altersheim in Rechnung
gestellt.
Lassen Sie sich
nicht übervorteilen weil Sie die Rechtslage nicht genau
kennen
Wenn eine Behandlungseinrichtung
oder ein Altersheim die Leiche nicht behalten will :
- Unterschreiben
Sie keine Erlaubnis zum Transport der Leiche ohne Einsargung,
wenn auf dieser nicht vermerkt ist:
"Überführung auf Verlangen
des Leiters der Einrichtung, ohne Kosten für die
Familie"
- Verweigern Sie
die Beauftragung einer Firma für den Transport ohne Einsargung
zu einem Leichenhaus
Diese Ratschläge
gelten vorbehaltlich Ihrer spezifischen Wünsche
|
Siehe die Rubrik "Leichenhäuser, Leichenkammern,
Überführung".
Zur Klärung der Begriffe und Vermeidung von Irrtümern
Haben dieselbe Bedeutung |
-
Maître de cérémonie (Zeremonienmeister),
- Ordonnateur (Bestatter),
- Monteur de convoi (Organisator des Leichenzugs). |
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Um die Organisation und die Begleitung der Familie kümmert
sich immer ein Mitarbeiter des Bestattungsunternehmens. Dies
kann ein Zeremonienmeister oder ein mit dieser Aufgabe betrauter
Träger sein. Dies muss im Kostenvoranschlag präzisiert
sein! |
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Haben dieselbe Bedeutung |
- Soins de
thanatopraxie (Thanatopraxie-Maßnahmen),
- Soins de conservation (Konservierungsmaßnahmen),
- Soins somatiques (somatische Maßnahmen),
- Soins de présentation (Präsentationsmaßnahmen),
- Soins IFT®
(I.F.T®.-Maßnahmen). |
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Diese Praxis bezeichnet die Injektion
einer größeren Menge eines Produkts vom Typ Formol, was
ungefähr eineinhalb Stunden dauert.
Achtung : es handelt sich keinesfalls um Ankleiden oder
Schminken, noch um eine einfache Spritze, wie es oft dargestellt
oder stillschweigend angenommen wird. |
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Konservierungsmaßnahmen
sind nicht obligatorisch und können von der Familie
nicht verlangt werden.
(außer in wenigen Ausnahmefällen)
|
Siehe die Rubrik "Thanatopraxie-Maßnahmen,
angewandte Techniken, Gesetzgebung"
Auf Ihre Anfrage oder um ein Unternehmen zu
beauftragen :
besteht die Verpflichtung,
Ihnen gratis und unverbindlich einen detaillierten Kostenvoranschlag
zuzustellen.
Sie sollten sich nicht damit zufriedengeben, dass man
Ihnen eine einfachen mündliche Auskunft, einen ungefähren
Entwurf oder eine Kostenschätzung auf einer Visitenkarte gibt.
Lassen Sie sich jede Kostenstelle erklären : dieselben Dienstleistungen
oder Produkte könnten mehrmals berechnet werden!
Verlangen Sie eine schriftliche Beschreibung des Sarges (Holzart,
Stärke, Farbton, Dekor) und des Zubehörs.
Wenn Sie die Bedingungen des
Ihnen vorgelegten Kostenvoranschlags akzeptiert haben, wird EIN
SCHRIFTLICHER AUFTRAG erstellt :
1) Sie beauftragen dieses Unternehmen und verpflichten sich zur Bezahlung
der Rechnung.
2) Jede nachträgliche Abänderung des Auftragszettels muss
im Vorhinein auf dem Ihnen vorliegenden Kostenvoranschlag eingetragen
werden oder auf einem neuen Kostenvoranschlag aufgeführt sein,
der die gesamten Dienstleistungen und Lieferungen umfasst.
Von Unternehmen,
die einem Neuling als durchaus korrekt erscheinen können,
werden oft folgende unseriösen Praktiken angewandt :
- Doppelte Berechnungen.
- Überhöhte Kosten für absichtlich vage
definierte oder fiktive Dienstleistungen wie :
Gedenk-Kosten, Organisation der
Zeremonie oder des
Leichenzugs, Bereitstellung logistischer Mittel, etc.
- Die Vorlage eines nicht den Bestimmungen entsprechenden
Kostenvoranschlags.
|
Beispiele für Argumente der
Bestattungsunternehmen, mit denen die gesetzlichen
Vorschriften umgangen werden sollen :
Wir sind die Profis, wir kümmern uns um alles, es muss sofort
gehandelt werden, aus Respekt vor dem Verstorbenen reden wir nich
vom Geld, wir stehen trauernden Angehörigen schon seit Generationen
bei, etc...
Siehe die Rubriken "Trauernde Angehörige"
und "Verurteilungen durch die Kommission gegen unlauteren Wettbewerb
".
Vorsicht vor "Führern" die in manchen Gemeindeverwaltungen
ausliegen
Es gibt Absprachen zwischen Gemeindeverwaltungen und Bestattungsunternehmern.
Siehe die Rubrik "Régisseurs et délégataires".
Seit 10. Januar 1998 kann
jedes Bestattungsunternehmen mit Anerkennung durch den Präfekten
gewählt werden
Die Liste der anerkannten Unternehmen muss öffentlich
aushängen
- in Gemeindeverwaltungen,
- im Empfangsbereich von Leichenhäusern oder privaten Leichenkammern,
- in Krematorien,
- in den Leichenkammern der Friedhöfe.
Eine Kopie dieser Liste muss jeder Person auf Verlangen ausgehändigt
werden.
Sie können Unternehmen
für Bestattung, Thanatopraxiemaßnahmen, Leichentransport
und Steinmetze in der Stadt, der Gemeinde und dem "Département"
Ihrer Wahl aussuchen.
Schauen Sie auch in die gelben Seiten der Telefonbücher.
Wählen Sie
kein Unternehmen, das nicht zur Transparenz bereit ist.
Sehr bekannte Unternehmen werden regelmäßig von
der Wettbewerbskommission gerügt.
Kein Supermarkt verwaltet Bestattungs- oder
Steinmetzbetriebe.
|
Siehe die Rubriken
"Information für Angehörige,
Erlass vom 11/01/1999", "Information für Angehörige, Erlass
vom 9/05/1995", "Rügen durch die Wettbewerbskommission"
Verweigern und melden Sie Empfehlungen eines
bestimmten Bestattungsunternehmens durch Beamte oder Angestellte
Nicht erlaubt ist Kundenwerbung zu Hause, auf Straßen
und Plätzen, in öffentlichen oder öffentlich zugänglichen
Gebäuden.
Empfehlungen und Kundenwerbungen sind :
-
Bei Strafe verboten
- Sechs Monate bis drei Jahre Haft.
- 915,00 € bis 45735,00 € Geldstrafe.
- Verlust der bürgerlichen und zivilen Rechte.
- Verbot der Ausübung eines Amtes oder einer beruflichen
Tätigkeit, in deren Rahmen die Gesetzesübertretung begangen
wurde.
-
Nicht uneigennützig und oft mit unlauterem
Gewinn für die Urheber verbunden.
-
Ursache für Mehrausgaben von mehreren
Hundert Euro.
Informieren Sie unsere Organisation
über jedes unlautere Vorgehen
Finanzierung der Beerdigung
-
Durch die Bank des Verstorbenen
Die Beerdigungskosten können aus dem Vermögen
des Verstorbenen beglichen werden bis zu einem Höchstbetrag
von 3049 €.
(Article R. 2101 du Code civil, instruction n°
92-67-K1-A3 du 9/06/1992, nor : BUD R 92 00067 J)
-
Durch den Notar
Ein von den Erben erster Ordnung unterzeichnetes
Übernahmeersuchen kann verlangt werden.
-
Inanspruchnahme von
Versicherungsleistungen
Lebensversicherung, Sterbeversicherung, Krankenkasse
oder Sozialversicherung (für Todesfall einer im Arbeitsprozess
befindlichen oder arbeitslosen Person).
-
Wenn das Vermögen
eines Verstorbenen nicht ausreicht
Kinder müssen selbst bei Verzicht auf das
Erbe für die Begräbniskosten ihrer Eltern aufkommen.
Diese Kosten stellen eine Unterhaltspflicht dar, die die Kinder
je nach ihren finanziellen Möglichkeiten leisten müssen,
wenn das Vermögen des verstorbenen Angehörigen nicht
ausreicht (Cass. civ. 1, 14 Mai 1992, pourvoi n° 90-18-967)
-
Bei "unzureichenden
finanziellen Mitteln" des Verstorbenen und seiner Angehörigen
Der Bürgermeister der Stadt oder Gemeinde
des Todesortes übernimmt Kosten und Organisation des Begräbnisses.
Wenden Sie sich an das Sozialamt der Gemeinde.
-
Beauftragung eines Bestattungsunternehmens
Beim Todesfall auf offener Straße oder im Sinne der öffentlichen
Gesundheit kann ein Leichentransportunternehmen beauftragt werden.
Bürgermeister oder Staatsanwaltschaft können von den
Angehörigen die Rückerstattung der Transportkosten
verlangen.
(Code Général des
Collectivités Territoriales, articles L.2212-2, 5° et L.2215-1).
Ständig telefonisch erreichbar unter : 00 33 5
46 43 44 12
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