Charta und Übereinkünfte bezüglich Ethik und Qualität

erstellt durch die

Association Française d'Information Funéraire

 

- Artikel 1 -
Keine Missachtung nationaler Gesetzgebung.

- Artikel 2 -
Respektierung der Berufsethik und der Geschäftsmoral im Umgang mit der Trauer.

- Artikel 3 -
Transparenz und Offenlegung der Preise.

- Artikel 4 -
Automatisches Vorlegen von klaren und detaillierten Kostenvoranschlägen.

- Artikel 5 -
Unmissverständliche Erklärung der verschiedenen Alternativen :
- Konservierungsmaßnahmen,
- Transport,                              
                - Unterbringung in der Leichenkammer,
- Begleitpersonal, etc...            

- Artikel 6 -
Berücksichtigung der tatsächlichen finanziellen Situation der Angehörigen.

- Artikel 7 -
Ständige Überwachung der Organisation und der Kundenzufriedenheit.

- Artikel 8 -
Empfang, Diskretion und Verfügbarkeit.

- Artikel 9 -
Professionalität der Angestellten, Respektierung von getroffenen Vereinbarungen.

- Artikel 10 -
Zustimmung zu regelmäßigen und anonymen Kontrollen durch unsere Organisation.

 

Charta erstellt im Jahr 1993

 

WB00860_1.GIF (969 octets) Die AFIF weigert sich, Unternehmen aufzunehmen, die verurteilt wurden oder die nicht alle Garantien in Übereinstimmung mit unseren Seriositäts und Qualitätskriterien bieten.
  
WB00860_1.GIF (969 octets) Die Verpflichtung zur Transparenz und die Annahme unserer Charta ist eine freiwillige Leistung.
a) Unternehmen, die von einem Ausschluss betroffen sind. Unsere Anerkennung ist ihnen entzogen worden, die Kontrollen wurden eingestellt. 
b) Wir können also keine Aussagen treffen über die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen.
c) Die durch unsere Organisation gewährte Anerkennung hat nichts zu tun mit den Rechtsbegriffen "Label", "Zertifizierung" oder "Norm".
d) Bestattungsunternehmen hängen eine Zertifizierung zum Qualitätsmanagement aus. Diese hat nicht speziell mit dem Bestattungsbereich zu tun, sondern kann sich auf jedes Unternehmen, egal welchen Geschäftsbereichs, beziehen.
  
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Nur auf dieser Seite aufgeführte Unternehmen dürfen angeben:

Unternehmen anerkannt durch die Association Française d'Information Funéraire
http://www.afif.asso.fr
     

WB00860_1.GIF (969 octets) Die Vereinigung respektiert die Entscheidung und die Auswahlkriterien der Angehörigen für eines der 12 000 Bestattungsunternehmen mit Anerkennung durch die Präfektur.

 

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